Kurzzeitwohnen
In sechs Einzelzimmern können Kinder und Jugendliche im Schulalter, für einen begrenzten Zeitraum wohnen.
Eine Aufnahme des Kindes zum Kurzzeitwohnen kann z.B. aus folgenden Gründen erfolgen:
- Freunde treffen
- etwas Neues ausprobieren
- Krankenhausaufenthalt oder Kurmaßnahme der Betreuungsperson
- Zeit für Geschwisterkinder ermöglichen
- Entlastung der Familie