Aufnahme und Betreuung
Aufnahmekriterien
Aufnahmekriterien dienen dazu, die Situation der angemeldeten Kinder zu erfassen und vor der Aufnahme zu klären und zu prüfen, welche Kinder gemäß dem Rechtsanspruch aufgenommen werden und wie die Förderung der Kinder im Rahmen der heilpädagogischen Konzeption in der Einrichtung stattfinden kann.
Aufnahmekriterien ermöglichen ein differenziertes Auswahlverfahren, wobei neben dem Alter der Kinder auch andere Kriterien berücksichtigt werden müssen, wie z.B. familiäre Situationen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn aufgrund des hohen Bedarfs keine ausreichenden Plätze zur Verfügung stehen.
Aufnahmekriterien ersetzen weder die gesetzlich geforderte langfristige Bedarfsplanung (Aufgabe des örtlichen Jugendamtes) noch die sozialpädagogische Konzeption der Einrichtung.
Mit dem Elternbeirat werden die Aufnahmekriterien für den Regelbereich in eine stets zu aktualisierende Reihenfolge gebracht. Als Aufnahmekriterien gelten:
- das Alter des Kindes
- Geschwisterkind ist bereits in der Kita
- Berufstätigkeit der Eltern
- weitere soziale Aspekte, wie alleinerziehend, Kind mit Behinderung in der Familie usw. Der Wohnort ist ein nachrangiges Kriterium
Anamnesegespräch
Ein ausführliches Anamnesegespräch führen wir mit den Eltern, deren Kinder einen besonderen Förderbedarf haben (heilpädagogisch betreute Kinder). Für interessierte Eltern findet in regelmäßigen Abständen ein Besuchstermin in unserer Kita statt. Dies geschieht in Form eines Nachmittags, an dem die Eltern und Kinder Gelegenheit erhalten, die Einrichtung kennen zu lernen. Den nächsten Termin finden Sie im Menüpunkt "Aktuelle Termine". Individuelle Gespräche finden in Absprache und mit Termin statt.
Aufnahme Regelkinder
Die Aufnahme erfolgt zunächst für Kinder mit Rechtsanspruch.
Anmeldungen erfolgen über das Anmeldeportal der Stadt Ahlen.
Der Anmeldeschluss für das nachfolgende Kindergartenjahr liegt im November des Vorjahres. Regelgemäß finden die Neuaufnahmen jeweils zum Sommer statt.
Auf der Ebene der Stadt Ahlen besteht zwischen den Tageseinrichtungen eine verbindliche Absprache für den Anmeldetermin und den Termin zur Versendung der Zusagen, die dann der Presse und der Homepage der Stadt Ahlen zu entnehmen sind.
Betreuungszeit: Bis zu maximal 45 Stunden wöchentlich.
Elternbeitrag: Die Eltern zahlen an die Stadt einen Beitrag, der sich nach ihrem Einkommen richtet. Für das Mittagessen werden € 3,80 Essensgeld berechnet, die an den Träger der Einrichtung entrichtet werden.
Aufnahme heilpädagogisch betreuter Kinder
Unsere Einrichtung wird von Kindern mit besonderem Förderbedarf besucht, der u.a. begründet sein könnte durch Verzögerungen in der Entwicklung, somatische Beeinträchtigungen, genetische Dispositionen
Die mögliche Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Zusage des LWL/Landschaftsverband Westfalen Lippe im Frühjahr des Kalenderjahres.
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet für diese Plätze bezieht sich auf folgende Orte bezieht: Ahlen, Sendenhorst, Drensteinfurt, Rinkerode, Albersloh, Vorhelm.
Anmeldung
Die Anmeldung für den heilpädagogischen Bereich erfolgt in der Einrichtung selbst, im Jugendamt oder in der "Beratungsstelle für Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf" des Kreisgesundheitsamtes Warendorf. Diese Beratungsstelle berät Eltern über die Möglichkeiten von Hilfen für ihr Kind.
Das Jugendamt Ahlen fungiert auch als Koordinationsstelle, um die betroffenen Familien, die ein Kind mit einem besonderen Förderbedarf haben einen entsprechenden Platz zu ermöglichen, z.B. Einzelintegration, heilpädagogischer Platz.
Betreuungszeit
Diese beträgt 32 Stunden wöchentlich.
Elternbeitrag
Die Eltern bezahlen nach der Bewilligung dieser Maßnahme durch den LWL keinen Beitrag. Als "häusliche Ersparnis" werden (z.Zt.) täglich € 2,50 Essensgeld von den Eltern getragen.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt gem. SGB XII. Die heilpädagogischen Gruppen werden aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert. Grundlage für die Abrechnung der Pflegekosten für behinderte Kinder sind die Kostenzusagen des LWL, Abt. Sozialhilfe.
Eingewöhnungsphase
Der Übergang vom Elternhaus in unsere Einrichtung stellt für viele Kinder einen entscheidenden Schritt in ihrer Entwicklung dar. Oftmals sind die Kinder zum ersten Mal regelmäßig und für längere Zeit von ihren Eltern getrennt. Diese sensible Phase wird intensiv von uns begleitet, durch z.B.
- Erstgespräche
- Spielnachmittage
- Hausbesuche
- Elternabende
- Schnuppertage
Die Eingewöhnungsphase - bewusste Gestaltung des Übergangs
Die Eingewöhnung eines Kindes in der Arche Noah stellt für alle Beteiligten eine "besondere Situation" dar. Die Veränderungen, die mit dem Übergang in die Tageseinrichtung für das kleine Kind entstehen, fordern diesem hohe Lern- und Anpassungsleistungen ab, die auch für ältere Kinder mit Belastung verbunden sind.
Die aktive Beteiligung eines Elternteils bzw. einer engen vertrauten Person, die sogenannte Bindungsperson, am Eingewöhnungsprozess stellt daher eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dar. Sie begleitet das Kind, bis es eine tragfähige, eigenständige Beziehung zur Erzieherin aufgebaut hat.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass es im individuellen Eingewöhnungsprozess immer wieder zu Veränderungen kommen kann. Das einzelne Kind bestimmt mit seinem Verhalten, seinen Aktionen und Reaktionen in der Tageseinrichtung die konkrete Situation "seiner Eingewöhnung". Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand und seinen Vorerfahrungen ab, die es mit anderen Menschen und mit bisherigen Trennungssituationen gemacht hat. Im Alter von 0 bis 3 Jahren beträgt sie erfahrungsgemäß drei, bei 3- bis 6-Jährigen zwei Wochen und bei Schulkindern, die in den Hort wechseln, 2 bis 4 Tage. Manchmal können unvorhersehbare Situationen eintreten, die eine Verlängerung der Eingewöhnungszeit erfordern, z.B. aufgrund der Erkrankung des Kindes.
Organisation der Eingewöhnungsphase in der Arche Noah
Die Kinder werden gestaffelt aufgenommen, um die Aufmerksamkeit der pädagogischen Fachkräfte auf das neue Kind/die neuen Kinder zu konzentrieren. Es wird darauf geachtet, dass ein Bezugspädagoge /eine Bezugspädagogin nicht mehrere Kinder gleichzeitig eingewöhnt.
Die jeweils andere pädagogische Fachkraft wird mit in den Eingewöhnungsprozess eingebunden, um ggfs. einspringen zu können.
Betreuung der Kinder unter 3 Jahren
Seit dem 01.08.2011 bietet die Arche Noah im Rahmen der gesetzlichen Betreuung von Kindern unter von zwei bis unter drei Jahren 6 Plätze an.
Durch die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren ergeben sich zusätzliche Erfordernisse für die pädagogische Arbeit, in der Zusammenarbeit mit den Eltern und das räumliche Konzept.
Angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über Bildungschancen von Kindern, während der ersten sechs Lebensjahre sowie die bisherigen Erfahrungen hinsichtlich des Aufbaus von Lernhaltungen in dieser Zeit ist dies eine besondere Aufgabe für die Bildung in Tageseinrichtungen.
Die konkrete Arbeit mit Kindern unter drei Jahren bedeutet eine stärke Gewichtung von folgenden Tätigkeiten:
- eine körperbezogene, emotionale, bindende, zeitintensive und -im wörtlichen Sinne- bodennahe Arbeit
- Tätigkeiten wie Wickeln, Sauberkeitsgewöhnung, Essen und Füttern
- den Umgang mit müden oder schlafenden Kindern
- Trösten
- Konfliktvermittlung zwischen Kindern unterschiedlicher Entwicklungsstufen oder Aushandeln von Regeln, die für die Kinder nachvollziehbar, klar und dennoch flexibel sind
- Phase der Abgrenzung vom Erwachsenen, das heißt kleine Kinder müssen sich in ihrer Ich-Entwicklung vom Willen der Erwachsenen abgrenzen (das sogenannte "Trotzalter")
- Kindern mit einer Ausgewogenheit an Nähe und gleichzeitiger Distanz begegnen
- Eine Struktur im Tagesablauf, die für die Kinder sinnlich erfassbar ist anbieten, damit sich die Kinder in der Einrichtung sicher fühlen und sich auf die vorhandenen Angebote einlassen können.