Finanzierung
Die Kosten einer regelmäßigen ambulanten Betreuung werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger, dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) übernommen, sofern bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Art und Umfang der Unterstützung werden mit dem Sozialhilfeträger (LWL) in einem gemeinsam Hilfeplanverfahren ermittelt. Mit Beginn der Betreuung steht unseren Klientinnen und Klienten bei allen Fragen und Problemen ein Bezugsbetreuer oder einer Bezugsbetreuerin zur Seite.
Nähere Informationen zur Finanzierung der Hilfe finden Sie auch auf den Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (www.lwl.org).
Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Antragsverfahren!