Schuldiagnostik (AOSF)
Das Schulamt prüft den Antrag und beauftragt eine Lehrkraft der zuständigen Grundschule und eine sonderpädagogische Lehrkraft des vermuteten Förderschwerpunkts mit dem Erstellen eines Gutachtens. Diese beiden Lehrkräfte erstellen gemeinsam ein Gutachten. Grundlage für das Gutachten sind Gespräche mit den Eltern, Erzieher*innen, Therapeut*innen, Hospitationen sowie Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden (Berichte von Ärzt*innen, Therapeut*innen, der Frühförderung). Die Gutachter*innen machen einen Vorschlag zum Förderschwerpunkt sowie des Förderorts. Die Ergebnisse des Gutachtens sowie der Entscheidungsvorschlag werden ausführlich mit den Eltern besprochen. Die Eltern entscheiden dann, ob sie mit dem Vorschlag einverstanden sind oder nicht. Wenn die Entscheidung schwierig ist, können sie auch ein Gespräch mit der Schulaufsicht in Anspruch nehmen. Im Anschluss geht das Gutachten zum Schulamt. Das Schulamt entscheidet mit Hilfe des Gutachtens welche Schulen in Frage kommen. Die Eltern entscheiden dann, ob sie ihr Kind an der Förderschule oder der Grundschule anmelden.
Falls es während der Schullaufbahn zu einer Vermutung eines Förderbedarfes oder der Erweiterung oder Umschreibung des Förderbedarfes kommen sollte, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten Sie oder vermitteln an andere Fachstellen.