Für wen ist das Autismus-Therapiezentrum da?
Dazu zählen:
- Frühkindlicher Autismus (F84.0)
- Asperger-Syndrom (F84.5)
- Atypischer Autismus (F84.1)
- Weitere Diagnosen nach ICD-10 oder DSM-V
Zugang zu unseren Leistungen
Eine fachärztliche Diagnose oder ein fachärztlich formulierter Verdacht auf eine Autismus-Spektrum-Störung ist eine Voraussetzung, um die Förderung zu beantragen. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und beraten Sie umfassend über unser Angebot.
Kosten entstehen für Sie keine!
Die Kosten werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen, sodass für Familien keine finanziellen Belastungen entstehen.