Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Gemeinsam Interessen vertreten
Die Schwerbehindertenvertretung und ihre zwei Stellvertreter*innen werden alle vier Jahre aus dem Kreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung gewählt. Sie steht in direkten Kontakt mit dem Dienstgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die Gruppe von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung betreffen.
Teilhabe fördern
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Teilhabe am Arbeitsleben und vermeidet Benachteiligungen. Sie begutachtet die Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, zugunsten von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie nimmt Anregungen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung entgegen und wirkt auf eine Erledigung hin.
Unterstützung sichern
Die Schwerbehindertenvertretung informiert und berät unter anderem zu folgenden Themenbereichen.
- Präventive Maßnahmen unterstützen Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Arbeitsalltag. Wir informieren über unterschiedliche Maßnahmen und unterstützen bei der Beantragung.
- Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung: Wir informieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Antrag stellen wollen oder gestellt haben.
Innerhalb des Caritasverbandes besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen, auch an den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses nimmt die Schwerbehindertenvertretung beratend teil. Darüber hinaus ist die Schwerbehindertenvertretung eingebunden in ein großes Netzwerk, in dem auch das Inklusionsamt, die Integrationsfachdienste, die Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger und der Deutsche Gewerkschaftsbund zu finden sind.