Bewohnerbeirat
Die Mitglieder haben eine Amtszeit von vier Jahren. In dieser Zeit können sie an Fortbildungen teilnehmen und sich nach und nach in die Aufgaben einarbeiten.
Der aktuelle Heimbeirat wurde am 13.01.2023 gewählt und hat folgende Mitglieder:
Folgende Aufgaben hat der Bewohnerbeirat:
- Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnerinnen und Bewohnern des Heimes dienen, bei der Leitung oder dem Träger zu beantragen.
- Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen nehmen und ggf. durch Verhandlung mit der Leitung oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken.
- Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern.
- Bei Entscheidungen in Angelegenheiten nach den §§ 30,31 mitzuwirken.
- Vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen (§6).
- Eine Bewohnerversammlung durchzuführen und den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§ 20).
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung.
- Mitwirkung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungsvereinbarungen und nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes an den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.