Werkstattentgelt reformieren und Zukunft der Werkstätten sichern
Werkstattentgelt reformieren und Zukunft der Werkstätten sichern
Der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf, die Freckenhorster Werkstätten und der Angehörigenbeirat der Freckenhorster Werkstätten erläutern die Relevanz von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und sehen in der Diskussion um den Mindestlohn und die Musterklage den Handlungsdruck bei der Politik.
Freckenhorst. Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind weit mehr als Arbeitsstätten. Für viele Beschäftigte sind sie ein zentraler Ort der Teilhabe, der persönlichen Entwicklung, der sozialen Kontakte und der eigenen Lebensgestaltung. Sie geben Struktur im Alltag, schaffen Gemeinschaft und ermöglichen Menschen mit Behinderung, ihre Fähigkeiten einzubringen und etwas zu leisten. Für viele Beschäftigte und ihre Familien sind die Werkstätten ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die Zukunft der Werkstätten und deren finanzielle Struktur verlässlich zu gestalten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Musterklage zum Mindestlohn in Werkstätten machen der Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf und der Werkstattbeirat der Freckenhorster Werkstätten deutlich: Das Werkstattentgelt muss reformiert werden. Dazu braucht es aber eine Lösung, die die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Werkstätten berücksichtigt und die soziale Absicherung der Beschäftigten neu regelt.
"Wer den ganzen Tag in einer Werkstatt verbringt, sollte von seiner Tätigkeit nicht dauerhaft auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sein. Das ist eine Frage der Wertschätzung und der gesellschaftlichen Teilhabe", betont der Vorstandssprecher des Caritasverbandes im Kreisdekanat Warendorf, Dr. Ansgar Seidel.
Gleichzeitig kann die Lösung nicht allein von den Werkstätten erwartet werden. "Die Werkstätten können einen Mindestlohn für die Gesamtheit ihrer Beschäftigten nicht aus eigener Kraft finanzieren. Dafür fehlen ihnen die wirtschaftlichen Möglichkeiten. Auch das System der Grundsicherung können die Werkstätten nicht selbst verändern. Deshalb ist klar: Eine tragfähige Reform ist eine politische Aufgabe und braucht entsprechende gesetzliche Entscheidungen", ergänzt Vorstandssprecher Seidel.
Für die Angehörigenvertretung steht dabei nicht die Frage des Entgelts im Mittelpunkt. Es geht um die Bedeutung der Werkstätten für das gesamte Leben der Menschen, die dort beschäftigt sind. "Die Werkstätten bieten unseren behinderten Angehörigen ein Gesamtpaket aus Teilhabe am Arbeitsleben, Gesundheitsförderung, pflegerische Begleitung und Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung", sagt Theo Teigeler, Vorsitzender des Angehörigenbeirats der Freckenhorster Werkstätten. "In den Werkstätten haben sie echte Teilhabe und erleben Gemeinschaft, Anerkennung und Wertschätzung. Sie haben Aufgaben, treffen Freunde und Kolleginnen und Kollegen, entwickeln sich weiter und erfahren, dass sie etwas beitragen können. Das gibt Selbstvertrauen und Lebensqualität."
Gerade deshalb ist es aus Sicht der Angehörigen entscheidend, die Diskussion über das Werkstattentgelt nicht auf die Frage des Geldes zu reduzieren. "Natürlich wünschen wir uns für unsere Angehörigen eine bessere finanzielle Anerkennung ihrer Arbeit. Aber genauso wichtig ist uns, dass die Werkstätten als Orte der Teilhabe erhalten und weiterentwickelt werden. Es darf nicht passieren, dass eine notwendige Reform und eine an sich gut gemeinte Klage am Ende Strukturen gefährdet, die für Menschen mit Behinderung und ihre Familien von unschätzbarem Wert sind", ergänzt Claudia Elkmann als Mitglied des Angehörigenbeirats der Freckenhorster Werkstätten. "Es darf nicht vergessen werden, dass viele Menschen mit einer schweren oder Mehrfachbehinderung einen Platz in den Werkstätten finden, obwohl sie aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, produktiv zu arbeiten. Das bedeutet gleichzeitig eine Entlastung der pflegenden Angehörigen, die sonst nicht in der Lage wären, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen", erklärt sie.
Vorsitzender Teigeler ergänzt: "Wir Angehörigen erleben jeden Tag, was die Werkstätten für unsere Familien konkret bedeuten. Sie geben unseren Angehörigen einen festen Platz in der Gesellschaft. Sie ermöglichen Teilhabe und Selbstbestimmung. Deshalb brauchen wir eine politische Lösung, die beides sicherstellt: eine bessere finanzielle Perspektive für die Beschäftigten und eine sichere Zukunft der Werkstätten."
Auch der Leiter der Freckenhorster Werkstätten, Martin Weißenberg, sieht die Politik in der Verantwortung: "Wir Werkstätten fordern die Politik bereits seit 2019 zu einer Reform der Werkstattfinanzierung auf. Wir wissen, dass sich viele Beschäftigte durch das jetzige System, das wesentlich durch die staatliche Grundsicherung geprägt ist, nicht ausreichend gesehen und wertgeschätzt fühlen. Bei der aktuellen Klage sprechen wir deshalb ausdrücklich nicht von Gewinnen oder Verlieren. Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass eine Reform des Werkstattentgelts erforderlich ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass der Ball bei der Politik und nicht bei den Gerichten liegt."
Entscheidend ist daher nicht, wie die Klage ausgeht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Politik den Handlungsauftrag annimmt und die Zukunft des Werkstattsystems gestaltet. "Bei allem guten Willen des Klägers muss es darum gehen, eine Situation zu vermeiden, die im Ergebnis zu einer Verschlechterung für die Beschäftigten in den Werkstätten führt", ergänzt Weißenberg.
Caritasverband, Werkstattbeirat und Freckenhorster Werkstätten sehen deshalb den Gesetzgeber am Zug. Ziel muss eine langfristig tragfähige Reform sein, die die finanzielle Situation der Werkstattbeschäftigten verbessert, das System der sozialen Sicherung sinnvoll einbindet und zugleich die Zukunft der Werkstätten als wichtigen Bestandteil der Eingliederungshilfe sichert.
"Die Werkstätten sind für viele Menschen ein Stück Heimat, Gemeinschaft und gelebte Teilhabe. Diese Bedeutung muss bei allen Reformüberlegungen im Mittelpunkt stehen", ergänzt Klaus Wienker vom Werkstattbeirat. "Wir wünschen uns deshalb, dass nicht nur über das Entgelt gesprochen wird, sondern über die Menschen, um die es geht. Die Diskussion um das Werkstattlentgelt wird überdies in der Öffentlichkeit stark vereinfacht dargestellt. Die Finanzierung dieses Systems ist sehr komplex und wird meist nur von Betroffenen und Insidern verstanden."
"Die Musterklage sollte deshalb nicht zum Anlass genommen werden, weiter abzuwarten", lautet der gemeinsame Appell. "Sie sollte vielmehr ein weiterer Impuls sein, jetzt zu handeln und die Zukunft der Werkstätten gemeinsam mit den Menschen, die dort arbeiten, ihren Angehörigen und den Trägern zu gestalten."