Musterklage zur Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
In den vergangenen Wochen ist die Diskussion um die Vergütung von Beschäftigten, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, bundesweit wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch das ZDF Magazin Royale hat das Thema jüngst aufgegriffen und die bestehende Rechtslage kritisch hinterfragt.
Vor diesem Hintergrund ist nun eine Musterklage gegen die Freckenhorster Werkstätten eingegangen. Ziel der Klage ist es, gerichtlich prüfen zu lassen, ob Werkstattbeschäftigten künftig ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zusteht. Unterstützt wird die Klage von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Langfristig soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angestrebt werden - was deutlich zeigt: hier ist die Politik bzw. der Gesetzgeber der richtige Adressat.
Wir als Caritasverband und Träger der Freckenhorster Werkstätten sehen darin eine grundsätzliche gesellschafts- und sozialpolitische Fragestellung und einen Prozess, den wir gerne begleiten. Wir freuen uns, dass das Thema aktuell so prominent aufgegriffen wird und auf die kommende Diskussion.
Klar ist bei allem: Die Freckenhorster Werkstätten sind ein wunderbarer Ort, der für viele Menschen mit und ohne Behinderungen zu einem zweiten Zuhause geworden ist.

Beschäftigte der Freckenhorster Werkstätten (Foto: Freckenhorster Werkstätten GmbH)
Gesetzliche Rahmenbedingungen aktuell eindeutig geregelt
Werkstätten für Menschen mit Behinderung handeln auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Nach aktueller Rechtslage gelten Werkstattbeschäftigte nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Grundlage dafür ist § 221 Abs. 2 SGB IX. Deshalb besteht derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn.
Die Vergütung in Werkstätten folgt einem bundesweit vorgegebenen System aus Grundbetrag, leistungsbezogenem Steigerungsbetrag sowie staatlichen Leistungen wie Arbeitsförderungsgeld und Zuschüssen zur Altersvorsorge.
Zugleich ist die Diskussion über die Höhe der Entgelte aus Sicht vieler Beteiligter nachvollziehbar und berechtigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), der auch die Freckenhorster Werkstätten angehören, setzt sich seit Jahren für eine Reform des Entgeltsystems ein.
Werkstätten sind mehr als klassische Arbeitsbetriebe
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind keine klassischen Wirtschaftsunternehmen. Sie verbinden berufliche Teilhabe, Rehabilitation, Qualifizierung und soziale Unterstützung.
Viele der beschäftigten Menschen hätten unter den derzeitigen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keinen Zugang zu stabilen Arbeitsstrukturen oder Beschäftigungsmöglichkeiten. In den Werkstätten arbeiten Menschen mit attestierter dauerhafter voller Erwerbsminderung - häufig auch Menschen mit schwerst- und mehrfachen Behinderungen.
Die Freckenhorster Werkstätten beschäftigen aktuell rund 1.300 Menschen mit Behinderung mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von etwa 30 Stunden.
Unterstützung für Reformen - aber nur mit politischer Lösung
Als Caritasverband und Freckenhorster Werkstätten begleiten wir die Entwicklungen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Vergütung in Werkstätten aufmerksam und stehen entsprechenden Veränderungen grundsätzlich offen gegenüber.
Klar ist jedoch auch: Eine nachhaltige Veränderung des Entgeltsystems kann nur durch politische Entscheidungen und eine entsprechende staatliche Finanzierung erfolgen.